Mobinova – Warum findet bei dem ersten Termin
eine Befundung mit Therapieziel statt?
03.09.2025 – Mobinova Redaktion
Stellen Sie sich vor (...)
Sie gehen zum ersten Mal in die Physiotherapie oder Ergotherapie. Der Therapeut hört sich bei Ihrem ersten Termin Ihre Beschwerden an, untersucht Sie und schlägt vor: „Wir machen jetzt eine Therapie.“ Aber — warum muss er dabei gleich konkrete Ziele und eine ausgiebige Befundung durchführen, das hat doch schon der Arzt/Ärztin gemacht?
Dieses Vorgehen hat nicht nur fachliche Gründe, sondern ist auch vertraglich und gesetzlich geregelt, z. B. durch Vorgaben der ARGEn der Heilmittelzulassung und der Heilmittelverträge.
Hier sind die wichtigsten Gründe:
Orientierung & Transparenz
- Ein Therapieziel sagt klar, wohin die Therapie führen soll (z. B. „Schmerzreduktion im Knie“, „verbesserte Beweglichkeit des Arms“, „Alltagshandlungen leichter ausführen“).
- Ein Plan mit Schritten erklärt Ihnen, was in welcher Reihenfolge passiert (z. B. erst Dehnen, dann Kräftigung, dann Alltagsübung).
- So wissen Sie und der Therapeut: Wir verfolgen das Ziel gemeinsam, und Sie können nachverfolgen, ob Fortschritte gemacht werden.
Qualität & Nachvollziehbarkeit
- Wenn man Ziel und Plan schriftlich festhält, kann später überprüft werden: Hat die Therapie gewirkt?
- Falls keine Verbesserung eintritt, kann man den Plan anpassen – man weiß, was schon versucht wurde und wo man sinnvoll weitermachen kann.
- Es verhindert, dass man „irgendwas passt schon“ macht – es bleibt fachlich strukturierte Arbeit.
Vertrags- & abrechnungstechnische Anforderungen
- Therapeuten, die Leistungen gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen wollen, müssen sich an Rahmenverträge und Vorgaben halten.
- Die ARGEn der Heilmittelzulassung prüfen, ob Praxen die Voraussetzungen erfüllen, Leistungen ordnungsgemäß abzurechnen. Zulassung Heilmittel+1
- Teil dieser Anforderungen ist, dass Therapieleistungen nachprüfbar, zielorientiert und aus medizinischer Sicht begründbar sein müssen (also nicht beliebig).
- Krankenkassen bzw. Aufsichtsstellen verlangen, dass Therapien wirtschaftlich, sinnvoll und zweckmäßig sind – man darf nicht einfach „mehr machen“ ohne gute Begründung. Vdek+1
- Wenn der Therapeut keinen Plan und kein Ziel angibt, fehlt die Grundlage, warum eine bestimmte Maßnahme gemacht wird – das kann zu Problemen bei der Abrechnung oder Überprüfung führen.
Ihre Mitwirkung & Motivation
- Wenn Sie das Therapieziel kennen, können Sie besser mitarbeiten: Sie verstehen, was in der Therapie wichtig ist und warum bestimmte Übungen gemacht werden.
- Das stärkt Vertrauen und Zusammenarbeit: Sie und der Therapeut „ziehen am gleichen Strang“.
- Außerdem können Sie selbst beobachten: „Ja, ich komme dem Ziel näher“ – das motiviert.
Zusammengefasst:
Beim ersten Termin wird ein Therapieplan mit einem klaren Ziel formuliert, damit:
- Sie und der Therapeut wissen, wohin die Reise gehen soll;
- der Weg nachvollziehbar ist und man Fortschritte messen kann;
- die Therapie vertraglich und abrechnungstechnisch korrekt und überprüfbar ist (nach den Vorgaben der ARGEn und Heilmittelverträge);
- Sie aktiv mitarbeiten und verstehen können, was getan wird und warum.
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